Kurz gesagt (Stand 17. Oktober 2026): Der PKV-Verband rechnet damit, dass zum 1. Januar 2027 rund 53 Prozent der Privatversicherten höhere Beiträge zahlen. Für die Betroffenen liegt die Anpassung im Schnitt voraussichtlich bei 13,4 Prozent. Wie stark Ihr eigener Tarif steigt, erfahren Sie erst mit dem Schreiben Ihres Versicherers, meist im November. Kündigen Sie nicht vorschnell. Prüfen Sie zuerst, ob ein Tarifwechsel nach § 204 VVG Ihren Beitrag senkt.
Was bisher feststeht (Stand: 17. Oktober 2026)
Ein Erhöhungsschreiben trifft viele unvorbereitet. Gerade wer schon im Ruhestand ist, spürt jeden zusätzlichen Euro. Umso wichtiger ist es, die Lage nüchtern zu kennen. Belegt ist bisher vor allem die Einschätzung des Branchenverbands.
Was der PKV-Verband sagt
Holger Eich, Chefmathematiker beim PKV-Verband, spricht von ersten Signalen aus der Branche für eine Erhöhung zum Jahresbeginn 2027. Ein Großteil der Privatversicherten werde betroffen sein. Konkrete Zahlen je Unternehmen gibt es dort nicht. Die Versicherer stimmen sich noch mit ihren Treuhändern ab (AssCompact, 8. Oktober 2026).
Auf seiner Website nennt der Verband erste Durchschnittswerte für den 1. Januar 2027:
- Rund 53 Prozent der Privatversicherten müssen mit höheren Beiträgen rechnen.
- Für sie liegt die Anpassung im Schnitt voraussichtlich bei 13,4 Prozent.
- Bei Beihilfeberechtigten sind es im Schnitt 11,4 Prozent, bei allen übrigen Versicherten 15,3 Prozent.
Was Beihilfeberechtigte beim Übergang in den Ruhestand zusätzlich beachten sollten, erklärt der Ratgeber PKV-Beitrag als Pensionär.
Nicht enthalten sind Versicherte, deren Unternehmen erst später im Jahr anpassen. Zum Vergleich: Zum Jahreswechsel 2026 lag die durchschnittliche Anpassung im betroffenen Bestand bei rund 13 Prozent.
Wann die Schreiben kommen und ab wann die Erhöhung gilt
Eine neue Prämie wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, nachdem Ihnen der Versicherer die Erhöhung und die maßgeblichen Gründe mitgeteilt hat (§ 203 Abs. 5 VVG). Für eine Erhöhung zum 1. Januar muss das Schreiben also bis Ende November bei Ihnen sein. Kommt es erst im Dezember, gilt die Erhöhung frühestens ab Februar.
Signal Iduna kündigt auf seiner Seite für Vermittler den Versand der Kundenschreiben für November an. Bei anderen Versicherern rechnen wir mit einem ähnlichen Zeitplan. Heben Sie das Schreiben gut auf und notieren Sie, wann es angekommen ist. Davon hängen Fristen ab.
Versicherer im Überblick
Viele Leser fragen zuerst: Wie stark erhöht mein Versicherer? Ehrlich gesagt lässt sich das heute für keinen Bestandstarif seriös beantworten. Die Tabelle zeigt, was die Versicherer oder der Verband bisher selbst veröffentlicht haben.
| Versicherer | Was bisher belegt ist | Quelle, Stand |
|---|---|---|
| Branche gesamt | Rund 53 Prozent betroffen, im Schnitt voraussichtlich 13,4 Prozent | PKV-Verband, abgerufen am 17.10.2026 |
| Signal Iduna | Die Tarife aus den Garantieurkunden „Beitragsgarantie Unisex“ und „Beitragsgarantie Bisex“ (Mai 2026) bleiben 2027 beitragsstabil. Für alle übrigen Tarife war die Prüfung noch nicht abgeschlossen. Kundenschreiben im November. | Seite des Versicherers für Vermittler, abgerufen am 17.10.2026 |
| Alle übrigen Versicherer | Noch keine Werte für den Bestand, die der Versicherer selbst veröffentlicht hat | Eigene Recherche, 17.10.2026 |
Im Internet kursieren schon Prozentwerte für einzelne Gesellschaften. Sie stammen meist aus Auswertungen von Vermittlern. Oft sind sie vorläufig, betreffen nur die Beiträge für Neukunden oder widersprechen sich. Wir übernehmen solche Zahlen deshalb nicht. Die Werte für den Bestand kommen mit den Schreiben im November. Sobald Versicherer oder Verband sie veröffentlichen, ergänzen wir diese Übersicht.
Sie möchten wissen, was das für Ihren Vertrag bedeutet? Tarif kostenlos prüfen lassen →
Warum die Beiträge 2027 wieder steigen
Hauptgrund sind die Ausgaben für Behandlungen. Laut PKV-Verband stiegen die Leistungsausgaben der privaten Kranken- und Pflegeversicherung 2025 um 7,2 Prozent. In der gesetzlichen Krankenversicherung waren es 7,7 Prozent. Allgemeine Krankenhausleistungen wurden um 7,45 Prozent teurer, Arzneimittel um fast 8 Prozent. Krankenhäuser rechnen für Privat- und Kassenpatienten gleich ab, deshalb trifft die Entwicklung beide Systeme.
Ein Versicherer darf den Beitrag nicht nach Belieben erhöhen. Das Gesetz schreibt einen festen Ablauf vor (§ 155 VAG):
- Mindestens einmal im Jahr vergleicht der Versicherer für jeden Tarif die tatsächlichen mit den kalkulierten Leistungsausgaben.
- Weichen sie um mehr als 10 Prozent ab, muss er alle Beiträge des Tarifs überprüfen. Die Versicherungsbedingungen dürfen einen niedrigeren Schwellenwert vorsehen.
- Ein zweiter Auslöser ist die Sterbewahrscheinlichkeit, hier liegt die Schwelle bei 5 Prozent.
- Ist die Abweichung nicht nur vorübergehend, wird der Beitrag angepasst. Ein unabhängiger Treuhänder muss zustimmen.
Wird keine Schwelle erreicht, darf der Versicherer nicht anpassen, auch nicht nach mehreren Jahren mit moderaten Kostensteigerungen. Deshalb bleiben Erhöhungen manchmal länger aus und kommen dann in einem großen Schritt. Die gestiegenen Zinsen dämpfen die Entwicklung etwas. Nach Einschätzung des Verbands wiegen die höheren Ausgaben derzeit aber deutlich schwerer.
Neugeschäft und Bestand: Warum Ihre Zahl anders ausfallen kann
Ein Durchschnitt sagt wenig über Ihren eigenen Vertrag. Knapp die Hälfte der Versicherten ist nach den Verbandszahlen gar nicht betroffen. Bei anderen kann die Erhöhung deutlich über dem Schnitt liegen.
- Jeder Tarif wird für sich kalkuliert. Selbst beim selben Versicherer können zwei Tarife ganz unterschiedlich steigen.
- Beihilfetarife und Tarife für Angestellte oder Selbstständige entwickeln sich getrennt.
- Selbstbehalt, Beitragsentlastung und Zuschläge verändern, wie stark sich eine Anpassung in Euro auswirkt.
- Angaben zum Neugeschäft beziehen sich auf Beiträge für Neukunden. Für Ihren bestehenden Vertrag zählt allein Ihr Schreiben.
Lesen Sie die Mitteilung deshalb in Ruhe. Wichtig sind der alte und der neue Beitrag je Tarifbaustein, der Termin und die genannten Gründe.
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Was Sie nach dem Schreiben tun können
Ärger über eine Erhöhung ist verständlich. Ein überstürzter Schritt kann aber mehr kosten als die Erhöhung selbst. Eine ausführliche Anleitung finden Sie auf der Seite PKV-Beitragserhöhung: Was tun?. Hier die drei wichtigsten Schritte.
Nicht vorschnell kündigen
Nach einer Erhöhung können Sie den betroffenen Tarif innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). In der Vollversicherung geht das nur, wenn Sie lückenlos anderweitig versichert sind. Ein neuer Versicherer kalkuliert mit Ihrem heutigen Alter und prüft Ihre Gesundheit neu. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben ganz oder großenteils beim alten Versicherer. Für langjährig Versicherte ist das selten eine gute Lösung. Mehr dazu im Ratgeber PKV kündigen oder in die GKV wechseln.
Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen
Sie haben das Recht, bei Ihrem Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Ihre erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung werden angerechnet. Eine Gesundheitsprüfung kann der Versicherer nur für Mehrleistungen verlangen. Das Recht gilt jederzeit, nicht nur nach einer Erhöhung.
Mit jeder Erhöhung muss Ihr Versicherer Sie auf dieses Recht hinweisen. Sind Sie 60 Jahre oder älter, muss er Ihnen bis zu zehn gleichartige Tarife mit niedrigerem Beitrag nennen und auf Standard- und Basistarif hinweisen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV). Den für Sie passenden Tarif herauszusuchen, ist nicht seine Aufgabe. Wie Sie die Tarifliste selbst anfordern, zeigt der Ratgeber Tarifwechsel selbst beantragen mit Muster-Anfrage.
Viele fürchten, bei einem Wechsel wichtige Leistungen zu verlieren. Diese Sorge ist berechtigt, wenn man nur auf den Beitrag schaut. Deshalb gehört jede Leistung von altem und neuem Tarif schriftlich nebeneinander, bevor Sie entscheiden. Sind Sie noch in einem älteren Tarif, lesen Sie vorher den Ratgeber Bisex oder Unisex, denn ein Wechsel in Unisex lässt sich nicht rückgängig machen. Manchmal ist das Ergebnis auch: Bleiben Sie in Ihrem Tarif. Sie möchten wissen, welche Tarife Ihres Versicherers für Sie infrage kommen? Lassen Sie Ihren Tarif kostenlos prüfen. Die Einzelheiten zum Recht erklärt die Seite PKV-Tarifwechsel. Woran Sie seriöse Hilfe erkennen, steht im Ratgeber Tarifwechsel-Berater finden.
Begründung prüfen lassen
Der Versicherer muss Ihnen die maßgeblichen Gründe nennen. Nach dem Bundesgerichtshof muss die Mitteilung erkennen lassen, welche Rechnungsgrundlage die Anpassung ausgelöst hat, also die Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeit. Wie stark der Schwellenwert überschritten wurde, muss nicht drinstehen. Fehlt die Begründung, kann der Versicherer sie nachholen. Die Erhöhung wirkt dann ab diesem Zeitpunkt (BGH, Urteile vom 16. Dezember 2020, IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).
Wir sind Versicherungsmakler und leisten keine Rechtsberatung. Ob eine Erhöhung in Ihrem Fall wirksam ist, prüfen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht oder eine Verbraucherzentrale. Eine Rückforderung betrifft die Vergangenheit, ein Tarifwechsel den Beitrag in der Zukunft. Beides schließt sich nicht aus.
Was der Bundesgerichtshof zu Begründung und Rückforderung entschieden hat, fasst der Ratgeber Beitragserhöhung unwirksam? zusammen.
Wenn der Beitrag kaum noch tragbar ist
Für Versicherte, die ihren Beitrag dauerhaft nicht mehr stemmen können, gibt es den Standardtarif und den Basistarif. Beide begrenzen den Beitrag, leisten aber etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzungen und Kosten erklärt der Ratgeber Standardtarif und Basistarif. Alle Wege zu einem niedrigeren Beitrag mit ihren Vor- und Nachteilen finden Sie unter PKV-Beitrag senken.
Was sich 2027 sonst ändert
Für angestellte Privatversicherte ist auch die Versicherungspflichtgrenze wichtig. Laut Entwurf der Rechengrößenverordnung soll sie 2027 auf 84.150 Euro im Jahr steigen (2026: 77.400 Euro). Für Angestellte, die heute wegen ihres Einkommens privat versichert sind, soll eine eigene Grenze von 80.550 Euro gelten. Der Bundesrat muss im November noch zustimmen. Die Werte sind also noch nicht endgültig.
Der große Sprung hat einen politischen Grund. Mit der GKV-Finanzreform wird die Grenze zusätzlich um 3.600 Euro angehoben. Der PKV-Verband kritisiert das als Eingriff in die Wahlfreiheit. Das zugehörige GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft. Wer mit seinem Gehalt unter die neue Grenze fällt, kann versicherungspflichtig werden. Was dann gilt, lesen Sie im Ratgeber PKV kündigen oder in die GKV wechseln. Welche Gesellschaften wir kennen und was Tarifgenerationen bedeuten, steht auf der Seite Versicherer.
Alle neuen Grenzen, den Arbeitgeberzuschuss und die Höchstbeiträge 2027 finden Sie im Ratgeber Arbeitgeberzuschuss PKV 2027.
Welche politischen Vorhaben 2027 sonst noch anstehen und wie weit sie beschlossen sind, fasst der Ratgeber Reformen 2027 für Privatversicherte zusammen.
Häufige Fragen zur Beitragsanpassung 2027
Wann kommt das Schreiben zur Beitragsanpassung 2027?
Die meisten Versicherer verschicken die Mitteilungen im November. Das hat einen gesetzlichen Grund: Eine Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam (§ 203 Abs. 5 VVG). Wer zum 1. Januar erhöhen will, muss also bis Ende November schreiben. Einige Unternehmen passen ihre Beiträge erst später im Jahr an.
Muss ich der Erhöhung zustimmen?
Nein. Die Anpassung wird ohne Ihre Zustimmung wirksam, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass ein unabhängiger Treuhänder zustimmt und der Versicherer Ihnen die maßgeblichen Gründe mitteilt.
Steigen 2027 alle Tarife?
Nein. Nach Angaben des PKV-Verbands sind rund 53 Prozent der Privatversicherten betroffen. Jeder Tarif wird für sich geprüft. Manche Tarife bleiben gleich, andere steigen deutlich. Was für Ihren Tarif gilt, steht nur in Ihrem Schreiben.
Kann ich der Beitragserhöhung widersprechen?
Ein einfacher Widerspruch hält die Erhöhung nicht auf. Sie haben drei Möglichkeiten: Sie können innerhalb von zwei Monaten kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG), Sie können in einen anderen Tarif Ihres Versicherers wechseln (§ 204 VVG), und Sie können die Wirksamkeit von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht oder einer Verbraucherzentrale prüfen lassen. Die rechtliche Prüfung übernehmen wir als Makler nicht.
Was ist mit meiner Pflegepflichtversicherung?
Auch die private Pflegepflichtversicherung kann angepasst werden. Für 2027 haben wir dazu bisher keine belastbaren Angaben gefunden. Achten Sie im Schreiben darauf, ob auch der Pflegetarif genannt ist. Mehr zum Thema im Ratgeber Pflegeversicherung.
Quellen
- PKV-Verband: Warum 2027 die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung steigen (öffnet neues Fenster) (Seite ohne Datum, abgerufen am 17.10.2026)
- AssCompact: PKV-Verband erwartet weitere Beitragserhöhungen für 2027 (öffnet neues Fenster), 08.10.2026
- Signal Iduna: Erste Details zur Beitragsstabilität in der KV (öffnet neues Fenster) (Seite für Vermittler, ohne Datum, abgerufen am 17.10.2026)
- PKV-Verband: Versicherungspflichtgrenze (öffnet neues Fenster) (Stand September 2026, Entwurf der Rechengrößenverordnung)
- Bundesgesundheitsministerium: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (öffnet neues Fenster), abgerufen am 17.10.2026
- PKV-Verband: GKV-Finanzreform, Pressemitteilung (öffnet neues Fenster), 10.07.2026
- PKV-Verband zu BGH IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 (öffnet neues Fenster), abgerufen am 17.10.2026
- § 203 VVG (öffnet neues Fenster), § 204 VVG (öffnet neues Fenster), § 205 VVG (öffnet neues Fenster), § 155 VAG (öffnet neues Fenster), § 6 VVG-InfoV (öffnet neues Fenster), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
