Kurz gesagt: Ab dem Jahr nach Ihrem 60. Geburtstag entfällt der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag, mit der Altersrente endet das Krankentagegeld, und der Arbeitgeberzuschuss fällt weg. Rentner können einen Zuschuss der Rentenversicherung beantragen. Der größte Hebel ist oft ein Tarifwechsel nach § 204 VVG, am besten schon vor Rentenbeginn.
Was sich beim Renteneintritt ändert
Das entlastet Sie
- Ab dem 1. Januar nach Ihrem 60. Geburtstag entfällt der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent (§ 149 VAG). Ihr Beitrag sinkt entsprechend, ohne dass Sie etwas tun müssen.
- Ab 65 setzt der Versicherer die angesparten Mittel ein, um Erhöhungen abzumildern. Wie stark das wirkt, ist je nach Tarif verschieden.
- Haben Sie einen Beitragsentlastungstarif, sinkt Ihr Beitrag ab dem vereinbarten Alter um einen festen Betrag.
- Mit der Altersrente endet in der Regel der Anspruch auf Krankentagegeld. Kündigen oder reduzieren Sie den Baustein rechtzeitig, sonst zahlen Sie weiter dafür.
Das belastet Sie
Als Angestellter tragen Sie den Beitrag im Ruhestand allein, der Arbeitgeberzuschuss fällt weg. Für viele ist das der Moment, in dem der Beitrag zum ersten Mal richtig spürbar wird.
Zuschuss der Rentenversicherung zur PKV
Beziehen Sie eine gesetzliche Rente und sind privat versichert, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen.
- Er beträgt den halben allgemeinen Beitragssatz der GKV (7,3 Prozent) plus den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag, bezogen auf Ihre gesetzliche Bruttorente (§ 106 SGB VI).
- Er ist auf die Hälfte Ihres tatsächlichen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt.
- Für die Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss.
- Er wird nur auf Antrag gezahlt. Stellen Sie ihn am besten mit dem Rentenantrag.
Betriebsrenten und private Renten erhöhen den PKV-Beitrag nicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung können darauf dagegen Beiträge anfallen.
Sie möchten wissen, was das für Ihren Vertrag bedeutet? Tarif kostenlos prüfen lassen →
Tarifwechsel vor dem Rentenbeginn
Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG ist in jedem Alter möglich. Vor dem Ruhestand hat er aber Vorteile. Sie kennen Ihr künftiges Einkommen, können Leistungen für das Alter gezielt sichern und haben Zeit, in Ruhe zu vergleichen.
Für bereits versicherte Leistungen gibt es keine neue Gesundheitsprüfung, Vorerkrankungen sind also kein Hindernis. Auch nach dem Wechsel steigen die Beiträge weiter. Wir planen den ersten Wechsel deshalb so, dass spätere Folgeumstellungen möglich bleiben. Mehr auf der Seite PKV-Tarifwechsel.
Zurück in die GKV ab 55: in der Regel ausgeschlossen
Wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in dieser Zeit mindestens zur Hälfte versicherungsfrei, befreit oder selbständig war, bleibt ab 55 nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei.
Auch die Krankenversicherung der Rentner setzt voraus, dass Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert waren, als Mitglied oder familienversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Für jedes Kind werden drei Jahre angerechnet.
Eine Ausnahme kann die Familienversicherung über den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sein, wenn Sie kaum eigenes Einkommen haben, 2026 höchstens 565 € im Monat einschließlich Rente. Wer nur eine Teilrente bezieht, um unter diese Grenze zu kommen, und vorher nicht gesetzlich versichert war, ist ausgeschlossen (§ 10 Abs. 1 SGB V). Für langjährig Privatversicherte liegt die Lösung deshalb fast immer innerhalb der PKV. Mehr im Ratgeber PKV kündigen oder in die GKV wechseln.
Standardtarif und Basistarif als letzte Option
Ist der Beitrag trotz Tarifwechsel nicht tragbar, gibt es zwei Sozialtarife. Der Standardtarif steht Verträgen aus der Zeit vor 2009 offen, unter anderem ab 65 nach mindestens zehn Jahren Vorversicherung. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie nicht vollständig in Unisex-Tarife gewechselt sind. Der Basistarif ist unter bestimmten Voraussetzungen offen, etwa ab 55.
Beide begrenzen den Beitrag, leisten aber nur etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Zurück in einen besseren Tarif geht es nur mit Gesundheitsprüfung. Mehr im Ratgeber Standardtarif und Basistarif, weitere Wege unter PKV-Beitrag senken.
Was Sie jetzt tun können
Unterlagen bereitlegen
Versicherungsschein, letzter Nachtrag und das jüngste Anpassungsschreiben.
Tarifwechsel prüfen lassen
Welche Tarife bietet Ihr Versicherer, und was leisten sie? Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Krankentagegeld und Zuschuss planen
Klären Sie, wann das Krankentagegeld endet, und beantragen Sie den Zuschuss rechtzeitig.
Häufige Fragen von Rentnern
Lohnt sich ein Tarifwechsel auch noch mit 70 oder 80?
Häufig ja. Gerade ältere Versicherte sind oft in alten, teuren Tarifen. Da die Gesundheitsprüfung nur Mehrleistungen betrifft, spielt das Alter für den Wechsel selbst keine Rolle. Ob es einen günstigeren passenden Tarif gibt, zeigt die Prüfung.
Bekomme ich als Rentner einen Zuschuss zur PKV?
Wenn Sie eine gesetzliche Rente beziehen und privat krankenversichert sind, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen. Er beträgt den halben allgemeinen Beitragssatz der GKV (7,3 Prozent) plus den halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag, bezogen auf Ihre gesetzliche Bruttorente, höchstens aber die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags (§ 106 SGB VI).
Kann ich als Rentner zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Ab 55 ist das in der Regel ausgeschlossen. Eine Ausnahme kann die Familienversicherung über den Ehepartner sein, wenn Sie kaum eigenes Einkommen haben. Das muss im Einzelfall die Krankenkasse prüfen. Mehr dazu im Ratgeber PKV kündigen oder in die GKV wechseln.
Was passiert mit meinem Krankentagegeld im Ruhestand?
Der Anspruch endet in der Regel mit dem Bezug einer Altersrente. Prüfen Sie rechtzeitig, ob und ab wann Sie den Baustein reduzieren oder beenden können, damit Sie nicht für eine Leistung zahlen, die Sie nicht mehr erhalten.
