Kurz gesagt: Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegepflichtversicherung haben (§ 23 SGB XI). Sie zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge, so wie die gesetzliche Pflegeversicherung. Die tatsächlichen Pflegekosten liegen meist deutlich höher. Diese Lücke können Sie mit Rücklagen oder einer Pflegezusatzversicherung schließen.
Die Pflegepflichtversicherung in der PKV
Wer bei einem privaten Versicherer krankenversichert ist, muss dort auch das Pflegerisiko absichern (§ 23 SGB XI). Sie können die Pflegeversicherung innerhalb von sechs Monaten auch bei einem anderen privaten Versicherer abschließen.
Die Leistungen müssen nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein. Statt Sachleistungen erhalten Privatversicherte eine Kostenerstattung in gleicher Höhe.
Für den Beitrag gelten Schutzregeln (§ 110 SGB XI):
- Nach fünf Jahren Vorversicherung zahlen Sie höchstens den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung.
- Kinder sind unter denselben Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert.
- Vorerkrankungen werden nicht ausgeschlossen, und die Beiträge unterscheiden sich nicht nach Geschlecht.
Pflegegrade und Leistungen
Wie pflegebedürftig jemand ist, wird mit einem Begutachtungsverfahren in fünf Pflegegrade eingeteilt (§ 15 SGB XI). Bei Privatversicherten übernimmt die Begutachtung der Dienst Medicproof.
Die folgende Tabelle zeigt zwei zentrale Leistungen je Monat laut Gesetz (§ 37 und § 43 SGB XI, Stand Oktober 2026).
| Pflegegrad | Beeinträchtigung | Pflegegeld zu Hause | Pflege im Heim |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung | – | – |
| Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung | 347 € | 805 € |
| Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung | 599 € | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung | 800 € | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen | 990 € | 2.096 € |
Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Daneben gibt es weitere Leistungen, etwa Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Zuschüsse zu Hilfsmitteln. Für Pflegegrad 1 gelten eigene, geringere Leistungen. Die aktuellen Beträge nennt das Bundesgesundheitsministerium.
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Warum eine Versorgungslücke bleibt
Die Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung. Sie zahlt feste Beträge, keine vollständigen Kosten. Im Pflegeheim tragen Sie den Rest selbst: den Eigenanteil an der Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
Durchschnittlicher Eigenanteil im Pflegeheim: [aktuellen Durchschnittswert 2026 mit seriöser Quelle nennen, z. B. PKV-Verband oder BMG]
Für den pflegebedingten Eigenanteil im Heim gibt es einen gesetzlichen Zuschlag, der mit der Dauer steigt (§ 43c SGB XI):
- 15 Prozent im ersten Jahr,
- 30 Prozent nach mehr als zwölf Monaten,
- 50 Prozent nach mehr als 24 Monaten,
- 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten.
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten deckt dieser Zuschlag nicht. Wie hoch die Kosten in Ihrer Region sind, erfahren Sie bei Pflegeheimen vor Ort oder bei einer Pflegeberatung.
Wie Sie zusätzlich vorsorgen können
Für die Lücke gibt es verschiedene Wege. Welcher passt, hängt von Alter, Gesundheit, Vermögen und Familie ab.
- Pflegetagegeld: Sie erhalten einen vereinbarten Betrag je Tag, abhängig vom Pflegegrad, ohne Kostennachweis.
- Pflegekostenversicherung: Der Versicherer erstattet einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten.
- Pflegerente: Eine feste monatliche Rente im Pflegefall, meist mit höheren Beiträgen.
- Pflege-Bahr: Staatlich geförderte Zusatzversicherung mit 5 € Zulage im Monat und ohne Gesundheitsprüfung (§ 127 SGB XI).
Pflegetagegeld und Pflegekosten sind Formen der Pflegekrankenversicherung nach § 192 Abs. 6 VVG. Eine Alternative oder Ergänzung sind eigene Rücklagen. Die Idee, eine Ersparnis aus dem Tarifwechsel dafür zu nutzen, beschreibt der Ratgeber Ersparnis anlegen.
„Dank Herrn Schäfer habe ich meine private KV optimiert und dabei einen 4stelligen Betrag eingespart bei gleichbleibender Leistung.“
Pflege und Familie
Reichen Rente und Vermögen nicht, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege ein. Unterhalt von Kindern fordert es erst zurück, wenn ein Kind mehr als 100.000 € Gesamteinkommen im Jahr hat (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Das Einkommen von Schwiegerkindern zählt dabei nicht.
Pflegeversicherung im Ruhestand
Der Zuschuss der Rentenversicherung gilt nur für die Krankenversicherung (§ 106 SGB VI). Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Rentner selbst. Er ist als Sonderausgabe absetzbar, Einzelheiten unter Steuern sparen mit der PKV.
Ein Tarifwechsel in der Krankheitskostenversicherung kann den Gesamtbeitrag im Alter senken. Mehr dazu unter PKV für Rentner und PKV-Tarifwechsel. Ob das bei Ihnen möglich ist, zeigt die kostenlose Ersteinschätzung. Kostenlos prüfen lassen
Häufige Fragen
Muss ich als Privatversicherter eine Pflegeversicherung abschließen?
Ja. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 23 SGB XI). Ihre Leistungen müssen denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein.
Wie hoch ist der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung?
Er richtet sich nach dem Eintrittsalter, nicht nach dem Einkommen. Wer mindestens fünf Jahre privat versichert ist, zahlt höchstens den Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung. Kinder sind unter denselben Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert (§ 110 SGB XI).
Müssen meine Kinder für meine Pflege zahlen?
Erst ab einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 100.000 € je Kind kann das Sozialamt Unterhalt zurückfordern (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter werden Kinder nicht herangezogen. Maßgeblich ist das Einkommen des einzelnen Kindes.
Was ist der Pflege-Bahr?
Eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung. Wer mindestens 10 € im Monat einzahlt, erhält 5 € Zulage im Monat. Der Versicherer darf keine Gesundheitsprüfung verlangen, die Wartezeit beträgt höchstens fünf Jahre (§ 127 SGB XI).
Gehört die Pflegeversicherung zum Tarifwechsel?
Die Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich weitgehend vorgegeben und kaum gestaltbar. Beim Tarifwechsel geht es vor allem um die Krankheitskostenversicherung. Private Pflegezusatztarife können aber Teil der Prüfung sein.