Kurz gesagt: Beim Bund und in Bayern steigt die Beihilfe mit dem Ruhestand von 50 auf 70 Prozent. Privat versichern müssen Sie dann nur noch 30 Prozent. Diese Anpassung können Sie nach § 199 VVG ohne neue Gesundheitsprüfung verlangen, wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten stellen. Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG ist auch für Pensionäre möglich. Der Spielraum ist aber oft kleiner als bei Angestellten.
Was sich mit der Pensionierung ändert
Als Beamter teilen sich Dienstherr und private Krankenversicherung Ihre Krankheitskosten. Die Beihilfe zahlt einen festen Prozentsatz, den Bemessungssatz. Den Rest deckt Ihr Beihilfetarif, die sogenannte Restkostenversicherung.
Beim Bund regelt § 46 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) die Sätze.
| Person | Bemessungssatz Bund | Bemessungssatz Bayern |
|---|---|---|
| Aktive Beamtin, aktiver Beamter | 50 % | 50 % |
| Aktiv, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 70 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % | 70 % |
| Ehegatte oder Lebenspartner | 70 % | 70 % |
| Kinder | 80 % | 80 % |
Quellen: § 46 Abs. 2 und 3 BBhV, Art. 96 Abs. 3 Bayerisches Beamtengesetz (Fassung ab 01.01.2026). Bei mehreren Beihilfeberechtigten gilt der erhöhte Satz wegen Kindern nur für eine Person. Andere Länder regeln das zum Teil anders.
Für Pensionäre ändert sich also vor allem eines. Der Anteil, den Ihre PKV tragen muss, sinkt von 50 auf 30 Prozent. Hatten Sie schon als Aktiver wegen zweier Kinder 70 Prozent, ändert sich am Satz nichts. Für jede Behandlung gilt der Satz, der zum Zeitpunkt der Behandlung gilt (§ 46 Abs. 1 BBhV).
Beispiel Bayern: Was Pensionäre zusätzlich wissen sollten
In Bayern mindert sich die Beihilfe um 3 € je verordnetem Arzneimittel, Verbandmittel und Medizinprodukt (Art. 96 Abs. 3 Satz 5 BayBG). Es gibt eine Belastungsgrenze. Sie liegt bei 2 Prozent der jährlichen Versorgungsbezüge, bei chronisch Kranken bei 1 Prozent.
Wahlleistungen im Krankenhaus sind in Bayern beihilfefähig. Davon wird aber ein Eigenanteil abgezogen: 25 € pro Tag für die Chefarztbehandlung und 7,50 € pro Tag für das Zweibettzimmer, dieses höchstens für 30 Tage im Jahr (Art. 96 Abs. 2 Satz 7 BayBG).
Beihilfetarif rechtzeitig anpassen
Der wichtigste Schritt zur Pensionierung ist die Anpassung Ihres Beihilfetarifs. Sonst zahlen Sie womöglich weiter für 50 Prozent Absicherung, obwohl Sie nur noch 30 Prozent brauchen.
Das Gesetz gibt Ihnen zwei Wege.
- Ihr Vertrag kann vorsehen, dass der Schutz mit dem Ruhestand automatisch in dem Umfang endet, in dem die Beihilfe steigt (§ 199 Abs. 1 VVG). Ob das bei Ihnen so ist, steht in Ihren Tarifbedingungen.
- Ändert sich Ihr Bemessungssatz, können Sie verlangen, dass der Versicherer Ihren Schutz im Rahmen der bestehenden Tarife anpasst (§ 199 Abs. 2 VVG). Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten, darf er weder Gesundheitsprüfung noch Wartezeit verlangen.
Unser Rat: Schreiben Sie Ihrem Versicherer einige Monate vor dem Ruhestandsbeginn. Legen Sie den Bescheid über den Eintritt in den Ruhestand bei. Lassen Sie sich die neue Absicherung und den neuen Beitrag schriftlich bestätigen. Notieren Sie sich die Sechs-Monats-Frist.
Die Anpassung gilt auch umgekehrt. Sinkt Ihr Bemessungssatz, etwa weil ein Kind aus dem Familienzuschlag fällt, müssen Sie mehr privat versichern. Auch dann schützt Sie die Frist von sechs Monaten vor einer neuen Gesundheitsprüfung. Für den Basistarif gilt § 199 Abs. 2 VVG nicht.
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Beihilfeergänzung und Wahlleistungen
Die Beihilfe zahlt nicht alles. Es gibt Eigenbeteiligungen wie in Bayern, Höchstbeträge und Leistungen, die nicht beihilfefähig sind. Diese Lücken bleiben auch im Ruhestand.
Ein Beihilfeergänzungstarif kann solche Lücken teilweise schließen. Was er genau leistet, steht in den Bedingungen Ihres Versicherers. Prüfen Sie vor der Pensionierung, ob Ihr Ergänzungsschutz zur Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn passt. Prüfen Sie auch, ob Sie Bausteine haben, die Sie nicht mehr brauchen.
Tarifwechsel nach § 204 VVG: Was für Beihilfeberechtigte möglich ist
Das Recht auf einen Tarifwechsel gilt für jede versicherte Person. Also auch für Beamte und Pensionäre. Sie wechseln innerhalb Ihres Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz. Ihre Alterungsrückstellungen werden angerechnet. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen. Wie Sie den Wechsel selbst anfragen, zeigt der Ratgeber Tarifwechsel selbst beantragen.
Ehrlich gesagt ist der Spielraum bei Beihilfetarifen oft kleiner. Dafür gibt es zwei Gründe.
- Im Ruhestand versichern Sie nur noch 30 Prozent der Kosten privat. Auch eine gute Tarifalternative wirkt nur auf diesen Teil.
- Je nach Versicherer gibt es nur wenige Beihilfetarife. Dann bleibt manchmal kaum eine Alternative mit gleichwertigem Schutz.
Ein Blick lohnt sich trotzdem, vor allem nach einer Beitragserhöhung. Der PKV-Verband erwartet zum 1. Januar 2027 weitere Erhöhungen für einen „Großteil der Privatversicherten“. Konkrete Werte für Beihilfetarife lagen bei Redaktionsschluss nicht in belastbarer Form vor. Den laufend aktualisierten Stand finden Sie im Ratgeber PKV-Beitragsanpassung 2027. Was Sie bei einer Erhöhung tun können, lesen Sie unter PKV-Beitragserhöhung. Den Ablauf eines Wechsels erklärt die Seite PKV-Tarifwechsel.
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Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte
Auch in der Pflege teilen sich Beihilfe und private Versicherung die Kosten. Beihilfeberechtigte müssen eine anteilige, beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Versicherung und Beihilfe zusammen müssen den gesetzlichen Pflegeschutz abdecken.
Steigt Ihr Bemessungssatz im Ruhestand auf 70 Prozent, sinkt der privat zu versichernde Anteil auf 30 Prozent. Der Höchstbeitrag der Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte liegt 2026 laut PKV-Verband bei 83,70 € im Monat. Für 2027 hat der Verband noch keinen Wert veröffentlicht. Mehr zum Thema im Ratgeber Pflegeversicherung.
Pauschale Beihilfe: Nur in einigen Ländern
Einige Länder bieten statt der Beihilfe im Einzelfall eine pauschale Beihilfe an. Der Dienstherr zahlt dann einen Zuschuss zum Beitrag einer Krankenvollversicherung, ähnlich einem Arbeitgeberzuschuss. Als Vorbild gilt das „Hamburger Modell“.
Laut Verbraucherzentrale Hamburg ist die Wahl der pauschalen Beihilfe unwiderruflich. Ob Ihr Dienstherr sie anbietet und was sie für Sie bedeutet, erfahren Sie bei Ihrer Beihilfestelle. Für Pensionäre, die schon lange privat versichert sind, ist ein Systemwechsel ohnehin selten eine Option. Mehr dazu unter PKV kündigen oder zurück in die GKV.
Checkliste vor dem Ruhestand
Bemessungssatz klären
Fragen Sie Ihre Beihilfestelle, welcher Satz ab dem Ruhestand für Sie gilt.
Versicherer anschreiben
Beantragen Sie die Anpassung nach § 199 Abs. 2 VVG, mit Bescheid und innerhalb von sechs Monaten.
Tarif prüfen
Prüfen Sie Ergänzungsbausteine und mögliche Alternativen nach § 204 VVG. Weitere Hinweise für den Ruhestand finden Sie unter PKV im Ruhestand.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Beihilfe für Pensionäre?
Beim Bund erhalten Versorgungsempfänger 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen (§ 46 Abs. 2 BBhV). Aktive Beamte erhalten grundsätzlich 50 Prozent. In Bayern gelten nach Art. 96 Abs. 3 BayBG dieselben Sätze. Andere Länder haben eigene Regeln. Maßgeblich ist immer die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
Muss ich meinen Beihilfetarif zur Pensionierung selbst anpassen?
Kümmern Sie sich am besten selbst darum. Nach § 199 Abs. 2 VVG können Sie verlangen, dass der Versicherer Ihren Schutz an den neuen Bemessungssatz anpasst. Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung, muss er das ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten tun. Manche Verträge sehen die Umstellung zum Ruhestand bereits vor (§ 199 Abs. 1 VVG). Fragen Sie schriftlich nach.
Wird mein PKV-Beitrag als Pensionär niedriger?
Steigt die Beihilfe von 50 auf 70 Prozent, müssen Sie nur noch 30 statt 50 Prozent privat versichern. Für diesen Teil zahlen Sie dann einen entsprechend angepassten Beitrag. Wie viel das in Euro ausmacht, hängt von Tarif, Alter und Versicherer ab. Beitragserhöhungen können den Effekt später wieder aufzehren.
Kann ich als Pensionär einen Tarifwechsel nach § 204 VVG machen?
Ja. Das Wechselrecht gilt auch für Beihilfetarife. Ihre Alterungsrückstellungen werden angerechnet. Der Spielraum ist aber oft kleiner als bei Tarifen für Angestellte oder Selbstständige, weil nur der Restkostenanteil versichert ist und die Auswahl an Beihilfetarifen begrenzt sein kann.
Gilt die Öffnungsaktion der PKV auch für Pensionäre?
Die Öffnungsaktion richtet sich an Beamte beim Berufseinstieg. Laut PKV-Verband muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung gestellt werden, Risikozuschläge sind dann auf 30 Prozent begrenzt. Für den Übergang in den Ruhestand ist sie nicht gedacht.
Was passiert mit der Pflegeversicherung im Ruhestand?
Beihilfeberechtigte müssen eine anteilige, beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Steigt Ihr Bemessungssatz, sinkt der privat zu versichernde Anteil auch hier. 2026 liegt der Höchstbeitrag der Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte laut PKV-Verband bei 83,70 € im Monat.
Quellen
Alle Quellen abgerufen am 17.10.2026.
- § 46 BBhV Bemessung der Beihilfe (öffnet neues Fenster), gesetze-im-internet.de
- Art. 96 BayBG Beihilfe (öffnet neues Fenster) (Fassung ab 01.01.2026), gesetze-bayern.de
- § 199 VVG Beihilfeempfänger (öffnet neues Fenster), § 204 VVG Tarifwechsel (öffnet neues Fenster), gesetze-im-internet.de
- § 23 SGB XI (öffnet neues Fenster), gesetze-im-internet.de
- PKV-Verband: Höchstbeiträge für Pflegeversicherung und Sozialtarife (öffnet neues Fenster) (Stand November 2025, Werte 2026)
- AssCompact: PKV-Verband erwartet weitere Beitragserhöhungen für 2027 (öffnet neues Fenster) (08.10.2026)
- Deutsches Ärzteblatt: Öffnungsaktion und Aufnahmegarantie für Beamte (öffnet neues Fenster) (24.01.2019, Angaben des PKV-Verbands)
- Verbraucherzentrale Hamburg: Die pauschale Beihilfe (öffnet neues Fenster) (Stand 30.01.2024)
Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn und Ihre Tarifbedingungen.
