Versicherungsmakler nach § 34d GewO5,0/5 aus 21 Google-RezensionenPersönliche Beratung in Seefeld und online
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Haftung und Garantie bei PKV-Lotse

Ein Tarifwechsel ist eine Entscheidung für viele Jahre. Hier lesen Sie, wofür Wigand Schäfer als Versicherungsmakler rechtlich einsteht und was wir Ihnen zusagen können.

Von Wigand Schäfer, VersicherungsmaklerAktualisiert am

Kurz gesagt: Ein Versicherungsmakler handelt im Auftrag des Kunden. Er muss Ihre Wünsche erfragen, seinen Rat begründen und dokumentieren (§§ 61, 62 VVG). Verletzt er diese Pflichten, haftet er für den Schaden (§ 63 VVG). Dafür besteht eine Berufshaftpflichtversicherung. Eine Garantie auf ein bestimmtes Ergebnis gibt es nicht.

Der Makler steht auf Ihrer Seite

Wigand Schäfer ist Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Ein Makler übernimmt die Vermittlung für seinen Auftraggeber, ohne von einem Versicherer damit betraut zu sein (§ 59 Abs. 3 VVG). Ein Versicherungsvertreter arbeitet dagegen im Auftrag des Versicherers (§ 59 Abs. 2 VVG).

Der Bundesgerichtshof beschreibt den Makler deshalb als Sachwalter des Kunden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1985, Az. IVa ZR 190/83). Er muss Ihre Interessen wahrnehmen und haftet persönlich für eigene Fehler.

Beratungs- und Dokumentationspflicht

Das Versicherungsvertragsgesetz schreibt vor, was ein Vermittler tun muss (§ 61 Abs. 1 VVG):

  • Ihre Wünsche und Bedürfnisse erfragen, soweit Anlass dazu besteht.
  • Sie beraten und für jeden Rat die Gründe nennen.
  • Beratung und Gründe dokumentieren, abhängig davon, wie komplex der Vertrag ist.
  • Ihnen diese Informationen vor Vertragsschluss klar und verständlich in Textform übermitteln (§ 62 VVG).

Beim Tarifwechsel bedeutet das: Wir halten schriftlich fest, welche Tarife wir verglichen haben, welche Leistungen sich ändern und warum wir einen Tarif empfehlen. Diesen schriftlichen Tarifvergleich erhalten Sie, bevor Sie entscheiden. Wie das abläuft, beschreibt die Seite So funktioniert's.

Sie möchten wissen, was das für Ihren Vertrag bedeutet? Tarif kostenlos prüfen lassen →

Wann der Makler haftet

Verletzt der Vermittler seine Beratungs- oder Dokumentationspflicht, muss er Ihnen den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Das gilt nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (§ 63 VVG).

Ein Schaden kann beim Tarifwechsel zum Beispiel entstehen, wenn eine wichtige Leistung wegfällt, ohne dass darauf hingewiesen wurde, und Sie Kosten deshalb selbst tragen müssen. Ob ein Anspruch besteht, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Die Dokumentation schützt beide Seiten. Sie zeigt später, worüber beraten wurde und welche Entscheidung Sie auf welcher Grundlage getroffen haben.

Berufshaftpflichtversicherung

Versicherungsmakler müssen eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen (§ 34d Abs. 5 GewO). Die gesetzliche Mindestversicherungssumme regelt § 12 der Versicherungsvermittlungsverordnung.

VersichererERGO Versicherung AG
VersicherungsnummerHV-SV 73820173.6-00333-8544
Deckungssumme[Deckungssumme und aktuelle Bestätigung]

Die Pflichtangaben zu Status, Registrierung und Schlichtungsstellen finden Sie in der Erstinformation nach § 15 VersVermV und im Impressum.

Was „Garantie“ bei uns heißt

Seriös kann niemand garantieren, wie sich Beiträge künftig entwickeln oder wie viel Sie sparen. Das hängt von Ihrem Vertrag und von den Entscheidungen Ihres Versicherers ab. Diese Zusagen können wir Ihnen dagegen geben:

  • Ersteinschätzung, Beratung und schriftlicher Tarifvergleich sind kostenlos.
  • Kosten entstehen nie ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung. Wie wir vergütet werden, legen wir vorher schriftlich dar.
  • Jede Leistungsänderung legen wir offen, bevor Sie entscheiden.
  • Wenn ein Wechsel für Sie nicht sinnvoll ist, sagen wir Ihnen das.
  • Ohne Ihre Zustimmung wird nichts umgestellt.

Mehr dazu auf der Seite Kosten und Transparenz.

Regelung, falls Sie zum Umstellungsdatum eine nachweislich bessere Lösung finden: [Best-Price-Regelung bestätigen und genau beschreiben, sonst Absatz streichen]

Bedingungen für spätere Wechsel: siehe Folgeumstellungen.

Wenn Rechtsfragen auftauchen

Ob eine Beitragserhöhung rechtlich wirksam ist oder ob Ansprüche gegen den Versicherer bestehen, prüft ein Rechtsanwalt. Diese Prüfung übernehmen wir als Makler nicht. Wie wir mit Fachleuten zusammenarbeiten, lesen Sie unter Kooperationspartner.

Häufige Fragen

Haftet der Versicherer, wenn mich der Makler falsch berät?

In der Regel nicht. Der Makler wird im Auftrag des Kunden tätig und haftet selbst für eigene Beratungsfehler. Beim Versicherungsvertreter ist das anders, weil er im Auftrag des Versicherers handelt.

Was ist ein Beratungsfehler beim Tarifwechsel?

Zum Beispiel, wenn wichtige Leistungsunterschiede zwischen altem und neuem Tarif nicht offengelegt werden oder ein Tarif empfohlen wird, der nicht zu den erfragten Wünschen passt. Ob im Einzelfall ein Fehler vorliegt und welcher Schaden entstanden ist, muss dann geprüft werden.

Garantieren Sie eine bestimmte Ersparnis?

Nein. Die Ersparnis hängt von Ihrem Tarif, Ihrem Alter, Ihrem Versicherer und Ihren Leistungswünschen ab. Seriös zusagen können wir eine sorgfältige Prüfung, eine schriftliche Begründung und volle Offenheit über jede Leistungsänderung.

Wo kann ich mich beschweren, wenn ich unzufrieden bin?

Sprechen Sie uns zuerst direkt an. Außerdem gibt es unabhängige Schlichtungsstellen: den Versicherungsombudsmann und den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Die Anschriften stehen im Impressum.

Muss ich die Beratung schriftlich bekommen?

Der Vermittler muss Rat und Gründe vor Vertragsschluss in Textform übermitteln (§ 62 VVG). Auf Beratung oder Dokumentation verzichten können Sie nur mit einer gesonderten schriftlichen Erklärung, nachdem Sie auf die Nachteile hingewiesen wurden (§ 61 Abs. 2 VVG).

Quellen

Wigand Schäfer
Wigand Schäfer

Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Gründer von PKV-Lotse. Seit über 25 Jahren selbst privat krankenversichert und seit mehr als zehn Jahren auf den Tarifwechsel nach § 204 VVG spezialisiert. Mehr über Wigand Schäfer

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