Versicherungsmakler nach § 34d GewO5,0/5 aus 21 Google-RezensionenPersönliche Beratung in Seefeld und online
08152 / 91 74 790Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr

Arbeitgeberzuschuss PKV 2027: neue Grenzen und Höchstbeiträge

2027 steigen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze stärker als üblich. Was das für Ihren Zuschuss, Ihre Versicherungsfreiheit und die Sozialtarife bedeutet.

Von Wigand Schäfer, VersicherungsmaklerAktualisiert am

Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa
Ihr AnsprechpartnerWigand Schäfer

Kurz gesagt: Die Bundesregierung hat die Rechengrößen 2027 am 7. Oktober 2026 beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Laut Entwurf steigt die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € auf 84.150 €. Wer Ende 2026 schon privat versichert ist, hat eine eigene Grenze von 80.550 €. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 6.375 € im Monat. Daraus ergibt sich nach unserer vorläufigen Rechnung ein Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur PKV von 557,81 € statt 508,59 €.

Die Werte 2027 auf einen Blick

Die Tabelle zeigt die Werte für die Kranken- und Pflegeversicherung. Bitte beachten Sie die Spalte „Stand“.

Wert20262027Stand 2027
Allgemeine Versicherungspflichtgrenze (Jahr)77.400 €84.150 €Kabinettsbeschluss, Bundesrat steht aus
Grenze für Angestellte, die am 31.12.2026 wegen hohen Gehalts privat versichert sind–80.550 €Entwurf laut PKV-Verband
Besondere Grenze (privat versichert seit 31.12.2002)69.750 €72.900 €Entwurf laut PKV-Verband
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung69.750 € (5.812,50 €/Monat)76.500 € (6.375 €/Monat)Kabinettsbeschluss, Bundesrat steht aus
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV2,9 %2,9 %nur Schätzung des Schätzerkreises
Höchstzuschuss Arbeitgeber zur PKV (Monat)508,59 €557,81 €vorläufig, eigene Berechnung
Höchstzuschuss Arbeitgeber zur Pflegepflichtversicherung (Monat)104,63 €114,75 €vorläufig, eigene Berechnung
Höchstbeitrag Basistarif (Monat)1.017,18 €rund 1.115,63 €vorläufig, eigene Berechnung
Höchstbeitrag Standardtarif (Monat)848,62 €930,75 €vorläufig, eigene Berechnung

Werte 2026: Bundesregierung und PKV-Verband. Werte 2027: Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 laut Bundesregierung und Deutscher Rentenversicherung sowie Entwurfswerte laut PKV-Verband. Die mit „eigene Berechnung“ markierten Beträge sind nicht amtlich. Quellen am Ende der Seite.

Arbeitgeberzuschuss: So wird er berechnet

Als Angestellter in der PKV haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers. Das regelt § 257 Abs. 2 SGB V. Der Zuschuss richtet sich nach dem, was der Arbeitgeber für Sie in der GKV zahlen müsste. Das ist die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags.

Zwei Grenzen gelten gleichzeitig.

  • Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags zur Krankenversicherung.
  • Er beträgt höchstens den Arbeitgeberanteil, der bei einem GKV-Mitglied an der Beitragsbemessungsgrenze anfiele. Das ist der Höchstzuschuss.

Rechenweg 2027 (vorläufig): 6.375 € × (14,6 % + 2,9 %) ÷ 2 = 6.375 € × 8,75 % = 557,81 €. Zum Vergleich 2026: 5.812,50 € × 8,75 % = 508,59 €. Genau diesen Wert nennt der PKV-Verband für 2026. Die Methode stimmt also.

Ändert das Bundesgesundheitsministerium den Zusatzbeitrag gegenüber der Schätzung, ändert sich auch der Zuschuss. Jeder Zehntelprozentpunkt macht bei 6.375 € rund 3,19 € im Monat aus.

Für die Pflegepflichtversicherung gibt es einen eigenen Zuschuss (§ 61 SGB XI). Er ist auf den Arbeitgeberanteil in der sozialen Pflegeversicherung begrenzt und auf die Hälfte Ihres Pflegebeitrags. Laut Kabinettsentwurf zur Pflegereform bleibt der Beitragssatz 2027 bei 3,6 %. Dann ergibt sich: 6.375 € × 1,8 % = 114,75 €. In Sachsen ist der Arbeitgeberanteil niedriger, weil Beschäftigte dort einen Teil des Pflegebeitrags allein tragen (§ 58 Abs. 3 SGB XI). 2026 nennt der PKV-Verband für Sachsen 75,56 €. Wie die private Pflegepflichtversicherung aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Pflegeversicherung.

Was ein Selbstbehalt und ein Beitragsentlastungstarif am Zuschuss ändern

Ein höherer Selbstbehalt senkt Ihren Beitrag. Liegt Ihr Beitrag unter dem doppelten Höchstzuschuss, sinkt damit auch der Zuschuss. Die Kosten im Selbstbehalt tragen Sie allein. Mehr dazu im Ratgeber Selbstbehalt in der PKV.

Bei einem Beitragsentlastungstarif kann sich der Arbeitgeber am Mehrbeitrag beteiligen, solange der Höchstzuschuss nicht ausgeschöpft ist. Der höhere Höchstzuschuss 2027 schafft hier etwas mehr Raum. Lassen Sie sich die Zuschussfähigkeit von Versicherer und Personalabteilung bestätigen.

Sie möchten wissen, was das für Ihren Vertrag bedeutet? Tarif kostenlos prüfen lassen →

Versicherungspflichtgrenze 2027: Warum der Sprung so groß ist

Normalerweise steigen die Grenzen jedes Jahr mit den Löhnen. 2027 kommt etwas hinzu. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 29. Juli 2026 hebt Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich um 300 € im Monat an. Das sind 3.600 € im Jahr. So erklärt es auch die Bundesregierung.

Der PKV-Verband kritisiert das scharf. Sein Direktor Florian Reuther nannte die Anhebung im Juli 2026 einen „direkten Angriff auf die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern“. Das ist die Position des Verbands.

Schon privat versichert? Die neue Bestandsgrenze 80.550 €

Das Gesetz enthält eine Bestandsschutzregel für Angestellte, die am 31.12.2026 wegen Überschreitens der Grenze versicherungsfrei sind. Für sie gilt laut Entwurf der Verordnung 2027 eine Grenze von 80.550 €. Liegt Ihr regelmäßiges Jahresgehalt darüber, bleiben Sie in der PKV.

Für Angestellte, die schon am 31.12.2002 wegen hohen Gehalts privat versichert waren, gilt weiter eine besondere Grenze. Sie soll 2027 bei 72.900 € liegen.

Wann trotzdem Versicherungspflicht droht

Versicherungsfrei bleiben Sie nur, solange Ihr regelmäßiges Jahresgehalt über der für Sie geltenden Grenze liegt. Diese Fälle sollten Sie prüfen lassen.

  • Ihr Gehalt liegt knapp über 77.400 €, aber unter der neuen Grenze. Dann kann ab 1. Januar 2027 Versicherungspflicht eintreten.
  • Sie wechseln in Teilzeit oder Ihr Gehalt sinkt.
  • Sie wechseln den Arbeitgeber und verdienen dort weniger.

Wer nur wegen einer Anhebung der Grenze versicherungspflichtig wird, kann sich auf Antrag befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten bei der Krankenkasse eingehen. Die Befreiung ist unwiderruflich. Ob diese Regel auch für die Sonderanhebung 2027 gilt, sollte Ihre Krankenkasse für Ihren Fall bestätigen.

Ab 55 gilt zusätzlich § 6 Abs. 3a SGB V. Wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war, bleibt in der Regel auch bei neuer Versicherungspflicht versicherungsfrei. Einzelheiten im Ratgeber PKV kündigen oder zurück in die GKV.

Höchstbeiträge im Standard- und Basistarif 2027

Die Höchstbeiträge der Sozialtarife hängen an der Beitragsbemessungsgrenze. Steigt sie, steigen auch die Obergrenzen.

  • Basistarif: höchstens der GKV-Höchstbeitrag einschließlich durchschnittlichem Zusatzbeitrag (§ 152 Abs. 3 VAG). Vorläufig: 6.375 € × 17,5 % = rund 1.115,63 €. Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag (§ 152 Abs. 4 VAG).
  • Standardtarif: laut PKV-Verband höchstens der GKV-Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitrag. Vorläufig: 6.375 € × 14,6 % = 930,75 €.

Die Werte 2026 stammen vom PKV-Verband: 1.017,18 € im Basistarif und 848,62 € im Standardtarif. Für 2027 hat der Verband noch keine Werte veröffentlicht. Unsere Rechnung kann um einen Cent abweichen, je nach Rundung. Die Pflegepflichtversicherung kommt jeweils hinzu.

Wichtig: Der Höchstbeitrag ist eine Obergrenze. Viele Versicherte zahlen im Standardtarif weniger, weil ihre Alterungsrückstellungen angerechnet werden. Wer in diese Tarife darf, steht im Ratgeber Standardtarif und Basistarif. Warum ein Wechsel von Bisex in Unisex den Weg in den Standardtarif verschließen kann, lesen Sie im Ratgeber Bisex oder Unisex.

Was das für Ihren Beitrag bedeutet

Ein höherer Höchstzuschuss klingt gut. Er hilft Ihnen aber nur, wenn Ihr Beitrag über dem doppelten bisherigen Höchstzuschuss liegt, 2026 also über 1.017,18 €. Dann trägt Ihr Arbeitgeber 2027 bis zu 49,22 € mehr im Monat, vorläufig gerechnet.

Gleichzeitig erwartet der PKV-Verband zum 1. Januar 2027 weitere Beitragserhöhungen. Davon werde ein „Großteil der Privatversicherten betroffen sein“, sagte Verbandsmathematiker Holger Eich im Oktober 2026. Steigt Ihr Beitrag stärker als der Zuschuss, wächst Ihr Eigenanteil trotzdem. Was bisher zur PKV-Beitragsanpassung 2027 feststeht, fassen wir in einem eigenen Ratgeber zusammen.

Im Ruhestand fällt der Arbeitgeberzuschuss ganz weg. Die Rentenversicherung zahlt dann auf Antrag einen Zuschuss. Er richtet sich nach Ihrer gesetzlichen Rente, nicht nach Ihrem Beitrag, und beträgt höchstens die Hälfte Ihres Beitrags (§ 106 SGB VI). Bei einer kleinen gesetzlichen Rente fällt er entsprechend niedrig aus. Mehr dazu unter PKV für Rentner.

Deshalb lohnt der Blick auf den Tarif selbst. Mit einem Tarifwechsel nach § 204 VVG wechseln Sie innerhalb Ihres Versicherers. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben erhalten. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen. Ob es bei Ihrem Versicherer einen passenden Tarif gibt, lässt sich erst nach einer Prüfung sagen. Die Anfrage können Sie auch selbst stellen, die Schritte erklärt der Ratgeber Tarifwechsel selbst beantragen. Weitere Wege finden Sie unter PKV-Beitrag senken.

Wigand Schäfer prüft kostenlos und unverbindlich, welche Tarife Ihres Versicherers für Sie infrage kommen. Sie entscheiden danach in Ruhe. Jetzt Tarif prüfen lassen →

Welche politischen Vorhaben 2027 sonst noch anstehen und wie weit sie beschlossen sind, fasst der Ratgeber Reformen 2027 für Privatversicherte zusammen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2027?

Nach unserer vorläufigen Berechnung höchstens 557,81 € im Monat für die Krankenversicherung. Rechenweg: Beitragsbemessungsgrenze 6.375 € × (14,6 % + 2,9 %) ÷ 2. Der Wert gilt erst, wenn der Bundesrat der Rechengrößenverordnung zustimmt und das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag festlegt. Die 2,9 % sind bisher nur eine Schätzung des Schätzerkreises. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung. 2026 liegt der Höchstzuschuss zur Krankenversicherung bei 508,59 €.

Zahlt mein Arbeitgeber immer den Höchstzuschuss?

Nein. Der Zuschuss beträgt höchstens die Hälfte dessen, was Sie selbst für Ihre Krankenversicherung zahlen (§ 257 Abs. 2 SGB V). Liegt Ihr Beitrag unter dem doppelten Höchstzuschuss, bekommen Sie die Hälfte Ihres Beitrags. Der Höchstzuschuss ist nur die Obergrenze.

Muss ich 2027 zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nicht automatisch. Laut Entwurf gilt für Angestellte, die am 31.12.2026 wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze privat versichert sind, eine eigene Grenze von 80.550 € statt 84.150 €. Liegt Ihr regelmäßiges Jahresgehalt darüber, bleiben Sie versicherungsfrei. Liegt es darunter, lassen Sie Ihren Fall von Ihrer Krankenkasse oder Personalabteilung prüfen. Für die Befreiung gibt es Fristen.

Was kostet der Basistarif 2027 höchstens?

Das steht noch nicht fest. Nach unserer vorläufigen Rechnung rund 1.115,63 € im Monat (6.375 € × 17,5 %), bei Hilfebedürftigkeit die Hälfte. 2026 nennt der PKV-Verband 1.017,18 €. Die Pflegepflichtversicherung kommt jeweils hinzu.

Was kostet der Standardtarif 2027 höchstens?

Nach unserer vorläufigen Rechnung 930,75 € im Monat (6.375 € × 14,6 %). Der Höchstbeitrag im Standardtarif entspricht laut PKV-Verband dem GKV-Höchstbeitrag ohne Zusatzbeitrag. 2026 sind es 848,62 €.

Wann stehen die Werte 2027 endgültig fest?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird bis zum 1. November 2026 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Bundesrat soll der Rechengrößenverordnung im November zustimmen. Wir aktualisieren diese Seite danach.

Quellen

Alle Quellen abgerufen am 17.10.2026.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob Sie versicherungspflichtig werden, entscheidet Ihre Krankenkasse.

Wigand Schäfer
Wigand Schäfer

Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Gründer von PKV-Lotse. Seit über 25 Jahren selbst privat krankenversichert und seit mehr als zehn Jahren auf den Tarifwechsel nach § 204 VVG spezialisiert. Mehr über Wigand Schäfer

Lieber gleich persönlich sprechen?Wigand Schäfer nimmt sich Zeit für Ihre Fragen. Mo.–Fr. 10:00–18:00 Uhr.
08152 / 91 74 790
Anrufen Kostenlos prüfen lassen