Kurz gesagt: Bisex-Tarife berechnen den Beitrag nach Geschlecht, Unisex-Tarife nicht. Sie dürfen bei Ihrem Versicherer von Bisex in Unisex wechseln, zurück geht es nicht (§ 204 Abs. 1 VVG). Wer von Bisex in Unisex gewechselt ist, hat laut PKV-Verband keinen Zugang mehr zum Standardtarif. Für Männer ist Unisex häufig teurer, für Frauen kann es günstiger oder teurer sein. Entscheiden Sie erst nach einem schriftlichen Vergleich.
Was Bisex und Unisex bedeuten
Lange durften private Krankenversicherer Frauen und Männern unterschiedliche Beiträge berechnen. Solche Tarife heißen Bisex-Tarife. Am 1. März 2011 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Geschlecht als Risikofaktor in Versicherungsverträgen eine Diskriminierung ist (Rechtssache C-236/09, Test-Achats). Die Ausnahme, die unterschiedliche Beiträge erlaubte, ist seit dem 21. Dezember 2012 ungültig.
Seitdem werden neue Verträge nur noch in Unisex-Tarifen abgeschlossen. Frauen und Männer zahlen dort bei gleichem Alter und gleicher Gesundheit denselben Beitrag. Bestehende Verträge wurden nicht automatisch umgestellt. Wer vor dem Stichtag privat versichert wurde und nie gewechselt hat, ist deshalb oft noch in einem Bisex-Tarif.
Das betrifft vor allem Versicherte ab etwa 50, die schon lange privat versichert sind. Genau sie stehen heute oft vor der Frage, wie sie ihren Beitrag im Alter bezahlbar halten.
Für wen Unisex günstiger sein kann und für wen nicht
Die einfache Regel lautet: Frauen profitieren eher, Männer zahlen eher drauf. Ganz so einfach ist es aber nicht. Als die Unisex-Tarife 2012 eingeführt wurden, verglich das Analysehaus Franke und Bornberg die neuen mit den alten Beiträgen im Neugeschäft. Für Männer stiegen die Beiträge im Schnitt um 28 Prozent. Für Frauen blieben sie im Schnitt unverändert, mit großen Unterschieden in beide Richtungen (Ärzte Zeitung, 23. April 2013).
Diese Zahlen sind über zehn Jahre alt und galten für Neukunden. Für Ihre Entscheidung heute zählen andere Fragen:
- Wie hoch ist Ihr Beitrag im bisherigen Bisex-Tarif, und was würde ein Unisex-Tarif mit gleichartigem Schutz bei Ihrem Versicherer kosten?
- Welche Leistungen ändern sich? Neuere Tarife können in einzelnen Punkten mehr leisten, in anderen weniger.
- Verlangt der Versicherer für Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung oder einen Zuschlag?
- Wie wichtig ist Ihnen der spätere Zugang zum Standardtarif? Dazu gleich mehr.
Für Männer ist ein Wechsel in Unisex deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen. Für Frauen ist er nicht automatisch ein Gewinn. Erst der Vergleich Ihres konkreten Tarifs zeigt, ob sich etwas lohnt.
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Die Einbahnstraße und ihre Folgen
Das Gesetz ist an dieser Stelle eindeutig. Ein Wechsel aus einem Tarif mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen in einen Tarif mit geschlechtsabhängigen Beiträgen ist ausgeschlossen (§ 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG). Wer einmal in Unisex ist, bleibt in Unisex. Das hat zwei Folgen, die viele erst Jahre später bemerken.
Standardtarif nur aus Bisex
Der Standardtarif ist ein Sozialtarif für langjährig Versicherte. Er begrenzt den Beitrag und leistet etwa auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. 2026 liegt der Höchstbeitrag für eine Einzelperson bei 848,62 Euro im Monat, dazu kommt die Pflegeversicherung. Der Standardtarif steht nur Versicherten offen, die schon vor 2009 privat versichert waren.
Wichtig für Bisex-Versicherte: Der Standardtarif ist selbst ein Bisex-Tarif. Laut PKV-Verband haben Versicherte, die von einem alten Bisex-Tarif in einen Unisex-Tarif gewechselt sind, keinen Zugang mehr zum Standardtarif. Es bleibt dann der Basistarif. Er ist mit einem Höchstbeitrag von 1.017,18 Euro im Monat (2026, ohne Pflegeversicherung) deutlich teurer.
Für viele ist der Standardtarif eine Art Rettungsanker für später. Wer heute 55 oder 60 ist und nicht weiß, wie sich Rente und Beitrag entwickeln, sollte sich diesen Weg gut überlegen, bevor er ihn aufgibt. Voraussetzungen und Leistungen erklärt der Ratgeber Standardtarif und Basistarif.
Spätere Folgeumstellungen
Nach einem Wechsel in Unisex kommen bei jedem weiteren Tarifwechsel nur noch Unisex-Tarife infrage. Die Auswahl wird damit kleiner. Das kann bei späteren Erhöhungen eine Rolle spielen, wenn Sie erneut nach einem günstigeren Tarif suchen. Wie wir mit späteren Anpassungen umgehen, lesen Sie unter Folgeumstellungen.
Wenn Ihr Versicherer Unisex-Tarife vorschlägt
Mit jeder Beitragserhöhung muss Ihr Versicherer Sie auf Ihr Recht zum Tarifwechsel hinweisen. Ab 60 nennt er Ihnen zusätzlich bis zu zehn gleichartige Tarife mit niedrigerem Beitrag und weist auf Standard- und Basistarif hin (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV). Darunter müssen stets die Tarife mit den meisten Neuzugängen im Vorjahr sein. Weil Neukunden seit Ende 2012 nur noch Unisex-Tarife abschließen, sind das Unisex-Tarife. Die Liste sagt aber nichts darüber, ob Sie mit einem Wechsel den Standardtarif aufgeben. Diese Folge müssen Sie selbst abwägen, bevor Sie einen der Vorschläge annehmen. Das gilt auch für die Schreiben zur Beitragsanpassung 2027.
Teilwechsel: nur einzelne Bausteine umstellen
Viele ältere Verträge bestehen aus mehreren Bausteinen, etwa für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Manchmal ist es sinnvoll, nur einen Baustein umzustellen und die übrigen im Bisex-Tarif zu lassen. Ob Ihr Versicherer das zulässt und welche Folgen es hat, hängt von Ihrem Vertrag ab.
Offen ist vor allem eine Frage: Behalten Sie nach einem Teilwechsel den Zugang zum Standardtarif? Der PKV-Verband unterscheidet in seiner Darstellung nicht zwischen vollständigem und teilweisem Wechsel. Lassen Sie sich deshalb vor einem Teilwechsel vom Versicherer schriftlich bestätigen, ob Ihnen der Standardtarif danach noch offensteht.
Prüfen Sie auch, ob es bei Ihrem Versicherer günstigere Bisex-Tarife gibt, in die Sie wechseln können. Dann sinkt der Beitrag möglicherweise, ohne dass Sie den Weg zum Standardtarif aufgeben.
„Sehr kompetente und detaillierte Beratung. Herr Schäfer nimmt sich viel Zeit, um Fragen zu beantworten. Bin sehr zufrieden!“
Checkliste vor der Entscheidung
Tarif feststellen
Klären Sie für jeden Baustein, ob er nach Bisex- oder Unisex-Regeln kalkuliert ist. Fragen Sie im Zweifel schriftlich bei Ihrem Versicherer nach. Eine Muster-Anfrage finden Sie im Ratgeber Tarifwechsel selbst beantragen.
Beitrag und Leistung vergleichen
Stellen Sie alten und neuen Tarif schriftlich nebeneinander: Beitrag, Selbstbehalt und jede wichtige Leistung.
Standardtarif mitdenken
Waren Sie schon vor 2009 privat versichert? Dann kann der Standardtarif für Sie später wichtig werden. Prüfen Sie, ob ein Wechsel diesen Weg verschließt.
Bisex-Alternativen prüfen
Fragen Sie, ob es auch Bisex-Tarife mit niedrigerem Beitrag gibt, in die Sie wechseln können.
Erst dann unterschreiben
Der Schritt in Unisex ist endgültig. Unterschreiben Sie erst, wenn Sie alle Folgen schriftlich vor sich haben.
Diese Prüfung ist aufwendig, weil Versicherer oft viele Tarife und Tarifgenerationen führen. Wigand Schäfer vergleicht für Sie die Bisex- und Unisex-Tarife Ihres Versicherers und zeigt Ihnen, was ein Wechsel jeweils bedeutet. Lassen Sie Ihren Tarif kostenlos prüfen. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie wechseln. Wie Sie jeden Anbieter vorab prüfen, auch uns, steht im Ratgeber Tarifwechsel-Berater finden. Mehr zum Recht auf Tarifwechsel finden Sie auf der Seite PKV-Tarifwechsel, zu Tarifgenerationen der einzelnen Gesellschaften unter Versicherer. Wenn Sie bald in Rente gehen, lesen Sie auch PKV für Rentner.
Häufige Fragen zu Bisex und Unisex
Kann ich aus einem Unisex-Tarif zurück in einen Bisex-Tarif?
Nein. § 204 Abs. 1 VVG schließt den Wechsel aus einem geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif in einen geschlechtsabhängig kalkulierten Tarif aus. Diese Entscheidung lässt sich also nicht rückgängig machen.
Woran erkenne ich, ob ich in einem Bisex-Tarif bin?
Hat Ihr Vertrag vor dem 21. Dezember 2012 begonnen und haben Sie seitdem nie den Tarif gewechselt, ist das gut möglich. Sicher sagt es Ihnen Ihr Versicherer. Fragen Sie schriftlich nach und lassen Sie sich die Antwort für jeden Tarifbaustein geben.
Ist Unisex für Frauen immer günstiger?
Nein. Bei der Umstellung 2012 blieben die Beiträge für Frauen im Neugeschäft nach einer Auswertung von Franke und Bornberg im Schnitt etwa gleich, mit großen Unterschieden in beide Richtungen. Für Ihren Vertrag entscheidet der konkrete Vergleich mit Ihrem heutigen Alter und Ihren Leistungen.
Verliere ich beim Wechsel in Unisex meine Alterungsrückstellungen?
Nein, solange Sie beim selben Versicherer bleiben. Beim Tarifwechsel nach § 204 VVG werden Ihre erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung angerechnet. Für Mehrleistungen im neuen Tarif kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen.
Was bedeutet der Wechsel in Unisex für den Standardtarif?
Der Standardtarif ist ein Bisex-Tarif. Laut PKV-Verband haben Versicherte, die von einem Bisex-Tarif in einen Unisex-Tarif gewechselt sind, keinen Zugang mehr zum Standardtarif. Es bleibt dann nur der Basistarif, dessen Höchstbeitrag höher liegt.
Quellen
- Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 12/11 zum Urteil C-236/09 (Test-Achats) (öffnet neues Fenster), 01.03.2011
- § 204 VVG Tarifwechsel (öffnet neues Fenster), § 6 VVG-InfoV (öffnet neues Fenster), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17.10.2026
- PKV-Verband: Beitrag im Standardtarif (öffnet neues Fenster) (Zugang nur aus Bisex-Tarifen, Seite ohne Datum, abgerufen am 17.10.2026)
- PKV-Verband: Brancheneinheitliche Tarife (öffnet neues Fenster) (Höchstbeiträge Standard- und Basistarif, abgerufen am 17.10.2026)
- Ärzte Zeitung: Unisex-Tarife kommen PKV-Kunden teuer zu stehen (öffnet neues Fenster), 09.02.2012 (keine Umstellung des Bestands)
- Ärzte Zeitung: Freud und Leid für PKV-Kunden (öffnet neues Fenster), 23.04.2013 (Auswertung Franke und Bornberg)
