Kurz gesagt: Eine Folgeumstellung ist ein weiterer Tarifwechsel nach § 204 VVG beim selben Versicherer, oft Jahre nach dem ersten. Sinnvoll wird sie, wenn Ihr Tarif stärker steigt als neuere Tarife. Damit das möglich bleibt, sollte schon der erste Wechsel keine Wege verbauen.
Warum ein Tarifwechsel nicht für immer reicht
Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG bringt Sie in einen Tarif, der heute günstiger ist. Er beruht auf der Tarifsituation Ihres Versicherers zu genau diesem Zeitpunkt.
Danach ändert sich das Bild. Der Versicherer führt neue Tarife ein und schließt ältere für Neukunden. Auch Ihr neuer Tarif wird angepasst, wenn die Leistungsausgaben steigen (§ 203 VVG). Was heute die beste Wahl ist, muss es in zehn Jahren nicht mehr sein.
Eine Folgeumstellung ist deshalb kein Zeichen, dass der erste Wechsel schlecht war. Sie gehört zu einer langfristigen Betreuung der Krankenversicherung.
Der erste Wechsel entscheidet über die späteren Möglichkeiten
Manche Zieltarife wirken im ersten Moment besonders günstig, schränken aber spätere Wechsel ein. Wer heute auf Leistungen verzichtet, bekommt sie bei einem späteren Wechsel nur als Mehrleistung zurück. Dafür darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen (§ 204 Abs. 1 VVG).
Mit zunehmendem Alter und mit Vorerkrankungen wird das schwieriger. Deshalb achten wir schon beim ersten Wechsel auf diese Punkte:
- Keine wichtigen Leistungen aufgeben, die später nur mit Gesundheitsprüfung zurückkommen.
- Den Selbstbehalt so wählen, dass Sie ihn auch im Ruhestand tragen können.
- Prüfen, ob der Zieltarif in einer Tarifgeneration liegt, aus der weitere Wechsel sinnvoll möglich sind.
- Bei älteren Verträgen beachten, dass ein Wechsel von Bisex in Unisex nur in eine Richtung geht.
Mehr zu Tarifgenerationen und Unisex lesen Sie auf der Seite Versicherer.
Sie möchten wissen, was das für Ihren Vertrag bedeutet? Tarif kostenlos prüfen lassen →
Wann eine erneute Prüfung sinnvoll ist
Einen festen Rhythmus gibt es nicht. Einige Anlässe sprechen aber dafür, den Vertrag erneut prüfen zu lassen:
- Ihr Versicherer kündigt eine Beitragsanpassung an, besonders wenn sie deutlich ausfällt.
- Ihr Versicherer führt eine neue Tarifgeneration ein.
- Der Ruhestand rückt näher und der Beitrag soll danach tragbar bleiben.
- Ihre Lebenslage ändert sich, etwa durch den Wechsel in die Selbständigkeit oder den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses.
- Sie werden 60 (vollendetes 60. Lebensjahr). Ab dann muss der Versicherer bei Beitragserhöhungen gleichartige günstigere Tarife nennen (§ 6 Abs. 2 VVG-InfoV).
Was Sie nach einem Erhöhungsschreiben konkret tun können, steht im Ratgeber Beitragserhöhung: was tun?.
Wie eine Folgeumstellung abläuft
Der Ablauf entspricht dem ersten Wechsel. Wir vergleichen Ihren heutigen Tarif mit den aktuell angebotenen Tarifen Ihres Versicherers. Dann fragen wir die Beiträge für mögliche Zieltarife an und halten das Ergebnis schriftlich fest.
Jede Leistungsänderung legen wir offen, bevor Sie entscheiden. Ohne Ihre Zustimmung wird nichts umgestellt. Die einzelnen Schritte beschreibt die Seite So funktioniert's.
Wie viel eine Folgeumstellung bringt, lässt sich erst nach der Prüfung sagen. Es kann auch sein, dass sich ein weiterer Wechsel zu einem Zeitpunkt nicht lohnt. Dann sagen wir Ihnen das.
„Der PKV Lotse hat meine Krankenkassenbeitrag um ca. 90,00 € gesenkt. Was mir besonders gefallen hat, ist der sehr genaue Vergleich meiner aktuellen und der neuen Versicherung.“
Folgeumstellungen im Ruhestand
Im Alter fällt bei Angestellten der Arbeitgeberzuschuss weg, der Zuschuss der Rentenversicherung ist auf die Hälfte des Beitrags begrenzt. Ein niedriger Beitrag ist dann besonders wichtig.
Eine Folgeumstellung kann auch im Rentenalter helfen. Ergänzend gibt es den Beitragsentlastungstarif und die Möglichkeit, die heutige Ersparnis als Rücklage für später zu nutzen. Einen Überblick gibt die Seite PKV für Rentner.
Begleitung durch PKV-Lotse
Wigand Schäfer ist Versicherungsmakler und begleitet Ihren Vertrag auf Wunsch auch nach dem ersten Wechsel. Als Makler ist er zu sorgfältiger Beratung und Dokumentation verpflichtet. Was das bedeutet, lesen Sie unter Haftung & Garantie.
Bedingungen und Kosten einer Folgeumstellung: [Bedingungen für Folgeumstellungen bestätigen]
Sie haben schon einmal gewechselt, vielleicht auch mit einem anderen Berater? Auch dann können Sie prüfen lassen, ob ein weiterer Wechsel infrage kommt. Zur kostenlosen Prüfung
Häufige Fragen
Wie oft darf ich den Tarif wechseln?
§ 204 VVG begrenzt die Zahl der Wechsel nicht. Sie können also auch mehrmals im Laufe der Jahre in einen anderen Tarif Ihres Versicherers wechseln. Für Mehrleistungen im Zieltarif darf der Versicherer jedes Mal eine Gesundheitsprüfung verlangen.
Nach wie vielen Jahren lohnt sich eine Folgeumstellung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt davon ab, wann Ihr Versicherer neue Tarife einführt und wie sich der Beitrag Ihres jetzigen Tarifs entwickelt. Deshalb ist eine regelmäßige Prüfung sinnvoller als ein fester Termin.
Bleiben meine Alterungsrückstellungen auch beim zweiten Wechsel erhalten?
Ja. Bei jedem Wechsel nach § 204 VVG werden die erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung angerechnet. Das gilt für den ersten wie für jeden weiteren Wechsel beim selben Versicherer.
Kostet eine Folgeumstellung bei PKV-Lotse erneut etwas?
Die Bedingungen erfahren Sie vorher schriftlich. [Bedingungen für Folgeumstellungen bestätigen]
Muss ich mich selbst melden, wenn eine Folgeumstellung infrage kommt?
Sie können jederzeit nachfragen, spätestens wenn Ihnen eine Beitragsanpassung angekündigt wird. Ob und wie wir bestehende Mandate von uns aus beobachten, legen wir mit Ihnen fest. [Ablauf der laufenden Betreuung bestätigen]
