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Krankentagegeld in der PKV: richtig absichern und anpassen

Wer privat versichert ist und länger krank wird, bekommt kein Krankengeld von einer gesetzlichen Kasse. Das Krankentagegeld schließt diese Lücke, wenn es zum Einkommen passt.

Von Wigand Schäfer, VersicherungsmaklerAktualisiert am

Selbständiger arbeitet am Laptop auf dem Sofa
Ihr AnsprechpartnerWigand Schäfer

Kurz gesagt: Das Krankentagegeld ersetzt Ihren Verdienstausfall, wenn Sie arbeitsunfähig sind (§ 192 Abs. 5 VVG). Es sollte zu Ihrem Nettoeinkommen passen und regelmäßig angepasst werden. Es endet in der Regel mit dem Rentenbeginn. Im Ruhestand brauchen Sie es meist nicht mehr und sparen den Beitrag.

Was das Krankentagegeld leistet

Bei der Krankentagegeldversicherung zahlt der Versicherer einen vereinbarten Betrag pro Tag, wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind. So ist es in § 192 Abs. 5 VVG geregelt. Auch während der Mutterschutzfristen kann das Krankentagegeld leisten, soweit kein anderer Ersatz besteht.

Das Krankentagegeld ist meist ein eigener Tarif oder Baustein neben der Krankheitskostenversicherung. Sie können es deshalb getrennt anpassen oder kündigen.

Für Angestellte und Selbständige

Angestellte

Ihr Arbeitgeber zahlt bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang das Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Danach springt bei Privatversicherten keine gesetzliche Kasse ein. Das Krankentagegeld beginnt deshalb meist am 43. Tag.

Selbständige

Für Selbständige gibt es keine Lohnfortzahlung. Sie wählen, ab welchem Tag das Krankentagegeld zahlen soll. Prüfen Sie, wie lange Sie Ausfälle aus Rücklagen überbrücken können. Ein späterer Beginn senkt den Beitrag, ein früherer schützt schneller.

  • Laufende Kosten im Betrieb und privat ermitteln, die auch bei Krankheit weiterlaufen.
  • Rücklagen ansetzen, mit denen Sie die ersten Wochen selbst tragen können.
  • Den Leistungsbeginn so wählen, dass keine Lücke entsteht.

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Höhe an das Einkommen anpassen

Das Krankentagegeld soll Ihren Verdienstausfall ersetzen, nicht mehr. In den Bedingungen ist meist geregelt, dass es zusammen mit anderen Leistungen Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen darf. Ein zu hohes Tagegeld kostet also Beitrag, ohne im Ernstfall voll gezahlt zu werden.

Steigt Ihr Einkommen, kann das Tagegeld zu niedrig werden. Eine Erhöhung gilt als Mehrleistung und setzt in der Regel eine Gesundheitsprüfung voraus. Manche Tarife sehen ein Erhöhungsrecht ohne Prüfung vor, oft an Fristen gebunden.

Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, erlauben die Musterbedingungen (MB/KT) dem Versicherer, das Tagegeld herabzusetzen. Melden Sie größere Einkommensänderungen deshalb Ihrem Versicherer und prüfen Sie Ihren Vertrag alle paar Jahre.

Wann das Krankentagegeld endet

Nach den Musterbedingungen endet die Krankentagegeldversicherung unter anderem mit dem Bezug einer Altersrente und bei Berufsunfähigkeit. Die genauen Gründe stehen in Ihren Tarifbedingungen.

Der Versicherer darf außerdem vereinbaren, dass der Vertrag mit 65 endet. Dann können Sie verlangen, ihn bis 70 und danach bis 75 fortzusetzen, ohne neue Gesundheitsprüfung (§ 196 VVG). Das ist wichtig, wenn Sie über 65 hinaus arbeiten.

Wer in Rente geht, braucht das Krankentagegeld meist nicht mehr. Der Beitrag dafür fällt dann weg. Mehr zum Beitrag im Ruhestand lesen Sie unter PKV für Rentner.

Wie das Krankentagegeld den Beitrag beeinflusst

Der Beitrag hängt vor allem von drei Dingen ab:

  • der Höhe des Tagessatzes,
  • dem Tag, ab dem gezahlt wird,
  • Ihrem Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss oder Erhöhung.

Steuerlich gilt: Die Leistungen sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Der Beitragsanteil für das Krankentagegeld zählt aber nicht zur Basisabsicherung und ist deshalb kaum absetzbar. Einzelheiten im Ratgeber Steuern sparen mit der PKV.

Krankentagegeld beim Tarifwechsel

Bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG wird auch das Krankentagegeld betrachtet. Diese Regeln sollten Sie kennen:

  • Ein niedrigerer Tagessatz oder ein späterer Leistungsbeginn ist ohne Gesundheitsprüfung möglich.
  • Ein höherer Tagessatz oder ein früherer Leistungsbeginn ist eine Mehrleistung. Dafür darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen.
  • Wer kurz vor der Rente steht, kann prüfen, ob das Tagegeld noch gebraucht wird.

Kürzen Sie das Krankentagegeld nicht nur, um den Beitrag zu senken. Wenn Sie es später wieder brauchen, ist die Erhöhung mit Vorerkrankungen oft schwierig. Welche Wege es sonst gibt, steht unter PKV-Beitrag senken.

Ob Ihr Krankentagegeld zum Einkommen passt und was ein Tarifwechsel bringt, prüfen wir gern mit. Kostenlos prüfen lassen

Häufige Fragen

Ab welchem Tag zahlt das Krankentagegeld?

Das legen Sie im Vertrag fest. Angestellte wählen meist den 43. Tag, weil der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt. Selbständige können je nach Tarif einen früheren Beginn vereinbaren. Je früher die Leistung beginnt, desto höher ist der Beitrag.

Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?

Es soll den Verdienstausfall ersetzen. Zusammen mit anderen Leistungen darf es das Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit in der Regel nicht übersteigen. Wie der Versicherer das Nettoeinkommen bestimmt, steht in den Tarifbedingungen.

Muss ich Krankentagegeld versteuern?

Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Die Beiträge für das Krankentagegeld gehören aber nicht zur steuerlich begünstigten Basisabsicherung. Fragen Sie im Einzelfall Ihre Steuerberatung.

Endet das Krankentagegeld mit 65?

Viele Verträge enden spätestens mit dem Bezug einer Altersrente. Wenn der Vertrag mit 65 endet, können Sie nach § 196 VVG eine Verlängerung bis 70 und danach bis 75 verlangen, ohne neue Gesundheitsprüfung. Der Versicherer muss Sie vorher darauf hinweisen.

Kann ich das Krankentagegeld später erhöhen?

Eine Erhöhung ist eine Mehrleistung. Der Versicherer darf dafür in der Regel eine Gesundheitsprüfung verlangen. Manche Tarife erlauben Erhöhungen bei steigendem Einkommen innerhalb bestimmter Fristen ohne Prüfung. Das steht in Ihren Bedingungen.

Quellen

Wigand Schäfer
Wigand Schäfer

Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 GewO) und Gründer von PKV-Lotse. Seit über 25 Jahren selbst privat krankenversichert und seit mehr als zehn Jahren auf den Tarifwechsel nach § 204 VVG spezialisiert. Mehr über Wigand Schäfer

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